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   BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95   

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BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95 (https://dejure.org/1996,1991)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1996 - 7 C 40.95 (https://dejure.org/1996,1991)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 7 C 40.95 (https://dejure.org/1996,1991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenswert; Bodenreformeigentum nach Einbringung in LPG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 903; VermG § 2 Abs. 2 § 4 Abs. 1
    Offene Vermögensfragen: Bodenreformeigentum als Vermögenswert nach Einbringung in eine LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1636
  • NJ 1996, 672
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - (BVerwGE 99, 82 [84]) dargelegt hat, hatte das Bodenreformeigentum insbesondere dann, wenn es (noch) nicht in eine LPG eingebracht war und deshalb nicht der ausschließlichen genossenschaftlichen Nutzung unterlag, trotz der ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen einen vermögenswerten Inhalt, so daß es nach § 2 Abs. 2 VermG grundsätzlich Gegenstand eines Rückübertragungsanspruchs sein kann.

    Der Neubauer verlor jedoch nicht das Eigentum an seinen Grundstücken; vielmehr bestand das Bodenreformeigentum ebenso wie sonstiges Grundeigentum auch nach der Einbringung des Landes in die LPG fort (vgl. BVerwGE 99, 82 [86]).

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95
    Das rechtliche Gehör soll den Beteiligten Gelegenheit geben, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung einzuwirken; in der Regel ist daher eine vorherige Anhörung geboten und eine Überraschung der Beteiligten verboten (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. etwa Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95
    Dies ist in dem Urteil des Senats vom 28. Juni 1996 in der Sache BVerwG 7 C 8.95 im einzelnen ausgeführt; auf diese Ausführungen wird verwiesen.
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Wie der Senat bereits entschieden hat, hatte das Bodenreformeigentum trotz der ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen für den Inhaber der Bodenreformwirtschaft einen vermögenswerten Inhalt (Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 [84] m.w.N.; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 -).
  • BVerwG, 12.12.2000 - 7 B 68.00

    Restitutionsanspruch; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Rechtshängigkeit Klage;

    Stattdessen hat das Verwaltungsgericht durch die Abweisung des Hilfsantrages als unzulässig dem Prozess eine Wendung gegeben, mit der die Klägerinnen zu 1 und 2 nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen mussten; sein Urteil erweist sich daher als unzulässige Überraschungsentscheidung (vgl. Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 21 = VIZ 1996, 643 ).
  • BVerwG, 24.02.1998 - 7 C 23.97

    Offene Vermögensfragen - Bodenreformeigentum als Vermögenswert

    Das Bodenreformeigentum bestand auch nach seiner Einbringung in die LPG als Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG fort (Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 21).

    Daher handelte es sich weiterhin um ein dingliches Recht mit vermögenswertem Inhalt; das äußerte sich insbesondere darin, daß die Verteilung der genossenschaftlichen Einkünfte auch von der Größe und Güte der eingebrachten Nutzflächen abhing (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 B 68.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht von dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteil des Senats vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 - ab; in diesem Urteil hat der Senat im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung entschieden, daß Bodenreformeigentum auch nach seiner Einbringung in die LPG ein Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG blieb.
  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 B 166.97

    Bodenreformeigentum nach Einbringung in die Landwirtschaftliche

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist Bodenreformeigentum auch nach seiner Einbringung in die LPG als Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG anzusehen (vgl. Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 -).
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